Zurzeit fallen Gemeindekreise noch unter die Bestimmungen der staatlich angeordneten Kontaktbeschränkungen. Sie können also im Moment nicht stattfinden, selbst wenn Hygienebedingungen geschaffen sind und das Abstandsgebot eingehalten wird. Erst nach Lockerungen der staatlichen Verordnungen kann über die Möglichkeit, die Arbeit in den Gemeindekreisen wieder aufzunehmen, nachgedacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Seniorenkreise, obwohl klar ist, dass sie die wichtige Funktion haben, der Vereinsamung der älteren Menschen entgegenzuwirken
Eine Wiederaufnahme der kirchenmusikalischen Gruppenarbeit in Vokal- und Posaunenchören sowie Bands- und Instrumentalgruppen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit medizinischen Erkenntnissen sowie weiteren Lockerungen und Öffnungen im gesellschaftlichen Leben (Kita, Schule, Sport, Jugendmusikschulen etc.) erfolgen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen als zu hoch bewertet.
(aus „Handlungsempfehlungen der Nordkirche“ Stand 4. Mai 2020)